Baden-Württemberg streicht das Betreuungsgeld

Eltern können in Baden-Württemberg bis auf weiteres kein Betreuungsgeld mehr beantragen.

Grund für die Entscheidung des Landes ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das entsprechende Förderprogramm des Bundes aus formalen Gründen zu verwerfen ist. Denn zuständig für eine derartige Unterstützungsleistung, so die Richter, seien die Bundesländer und nicht der Bund. Die grün-rote Landesregierung lehnt die Fortführung des Programms in eigener Regie ab.

Quelle: Stuttgarter Nachrichten

Zurück